Die Lügen gehen weiter

Unsere „Leitmedien“, allen voran die über die deutschen Rundfunkgebühren zwangsfinanzieren TV-Nachrichtenmagazine „Heute“ und die „Tagesschau“, aber auch die sogenannten „Qualitätsmedien“ wie der Spiegel, die Frankfurter Allgemeine und viele andere halten an der Geschichte fest, dass sich „die Menschen“ in Bolivien gegen den angeblichen Wahlbetrug (für den es bis zum heutigen Tage keinen einzigen Beleg gibt) wehren und deshalb Evo Morales zurücktreten musste. Eine völlige Verdrehung der Tatsachen.

Dass sich das Militär nicht zu ihrem verfassunsgemäßen Auftrag bekennt, sondern stattdessen eine gewählte Regierung zum Rücktritt auffordert, dass die Polizei einfach ihren Dienst einstellt und infolgedessen in völliger Straflosigkeit Brandstiftungen, Morddrohungen, Angriffe gegen diplomatische Vertretungen begangen werden können, ist diesen Medien keine Zeile wert.

Sie versuchen sogar nun mittlerweile, diese Angriffe den Anhängern von Evo Morales anzudichten. Ein völlig absurdes Theater, warum sollten Anhänger von Evo Morales die Botschaften Cubas und Venezuelas angreifen und verwüsten? Öffentliche Busse anzünden?

Könnte es vielleicht auch sein, dass diese Zustände von der Rechten weiter zugespitzt werden sollen, um dann die angekündigten Neuwahlen abzusagen, die zumindest bei Anwesenheit von Evo Morales mit Sicherheit zugunsten der bisherigen Regierung verlaufen würden, um dann den Ausnahmezustand ausrufen zu können und eine Militärregierung einzusetzen? Das scheint mir doch die plausiblere Erklärung zu sein. Man darf gespannt sein, was für eine Geschichte sich die Mainstream-Medien dann ausdenken.

Medienberichte über den Putsch in Bolivien: Ein Lehrstück für Meinungsmanipulation

Gestern, am 10. November 2019 kündigte der aus der Präsidentschaftswahl siegreich hervorgegangene Präsident Evo Morales seinen Rücktritt an. Wer die Berichterstattung in den lateinamerikanischen und mitteleuropäischen Medien vergleicht, reibt sich die Augen.

Die offizielle Version der Geschehnisse, so wie sie uns unsere „Qualitäts“-Medien erzählen, lautet wie folgt: In der „umstrittenen“ Wiederwahl von Evo Morales zum Präsidenten wurden von der Opposition zahlreiche Unregelmäßigkeiten moniert. „Die Menschen“ gingen gegen Evo Morales und seine Wiederwahl auf die Straße und protestierten. Daraufhin ließ er die Stimmauszählungen überprüfen und kündigte eine Wiederwahl an. Doch das genügte der Bevölkerung nicht. Nachdem sich Armee und Polizei ihm die Unterstützung versagten, erklärten einige seiner Minister und schließlich er selbst und sein Stellvertreter den Rücktritt.

Kein Wort davon, dass der Oppositionsführer Carlos Mesa bereits vor Beginn der Wahlen ankündigte, ein Ergebnis zugunsten von Evo Morales nicht anerkennen zu wollen.

Kein Wort davon, dass Evo Morales bereits Wochen vor der Wahl vor einem Putschversuch gewarnt hat.

Kein Wort davon, dass es riesige Kundgebungen im ganzen Land für Evo Morales gegeben hat.

Kein Wort davon, dass kleine bewaffnete Gruppen seit Beginn der Wahlen die Landbevölkerung terrorisierten, Häuser anzündeten (darunter auch das der Schwester von Evo Morales) und Wahllokale niederbrannten.

In seiner Eklärung des Rücktritts gab Evo Morales ganz klar als Grund diese Terrorakte an.

Die Behauptung, dass der Großteil der Bevölkerung auf die Straße ging gegen Evo Morales protestierte, lässt sich anhand der Berichterstattung der lateinamerikanischen Presse nicht belegen.

Wieder einmal wird uns von unseren durch uns zwangsfinanzierten Medien eine Lügengeschichte als Wahrheit präsentiert.

Dass hier Militär und Sicherheitskräfte einen gewählten Präsidenten durch Erpressung und Androhung von Gewalt zum Rücktritt zwangen, ist keine Meldung wert. Auch nicht, dass an den Provokationen der Opposition die Heilig-Kreuz-Bewegung beteiligt war, eine bolivianische rassistische Organisation, vergleichbar dem KuKlux-Klan in den USA, die eine hohe Gewaltbereitschaft aufweisen.

Wer andere Meinungen hören und lesen möchte als unsere Mainstreampresse anbietet, dem seien hier zwei Beiträge empfohlen:

Ein Artikel von Amerika21

Ein Youtube-Beitrag der Nachdenkseiten

Human Rights Watch: CIA-finanzierte und ausgebildete Mördertrupps terrorisieren die afghanische Bevölkerung

Ein am 30. Oktober veröffentlichter Bericht der US-Menschenrechts-Organisation Human Rights Watch beschuldigt die CIA und von ihr befehligte, bewaffnete und ausgebildete paramilitärische Einheiten schlimmster Menschenrechtsverletztungen unter der afghanischen Zivilbevölkerung.

Hier ein auf RT veröffentlichter Kommentar:

Die Handschrift der CIA.

Wahrscheinlich fingierter „Angriff“ auf Saudische Ölanlagen soll Vorwand für Krieg liefern

Drei Tage nach dem Luftangriff auf die wichtigste Erdölanlage Saudi Arabiens in Khurais hat die Regierung die Staaten zu einer energischen Reaktion aufgerufen. König Salman bin Abd al-Aziz ibn Saud betonte am Dienstag an einer Kabinettssitzung in Jeddah, dass Saudi Arabien in der Lage sei, alleine mit den Folgen des Luftangriffes fertigzuwerden. Zugleich erinnerte er aber laut der staatlichen Nachrichtenagentur daran, dass es sich auch um einen Anschlag auf die weltweite Energieversorgung handle. Offenbar will das Königreich den Fall vor die UNO bringen.

Deutschland macht Iran für Angriff in Saudi-Arabien verantwortlich
Daneben schließen sich auch Frankreich und Großbritannien der US-Sicht an: Nicht die Huthis, sondern Teheran habe die Öl-Raffinerien angegriffen, hieß es beim UN-Gipfel.

In einem Beitrag auf KenFM kommt Karl Bernd Esser zu dem Schluss, das dies unwahrscheinlich ist. Zu vieles spricht dagegen. Abgesehen davon, dass der Iran nicht das geringste Interesse daran haben dürfte, den USA einen Vorwand für einen militärischen Angriff zu liefern, sieht dieser Angriff bei einer genauen Betrachtung aus wie eine „Falseflag“-Aktion. Der Autor kommt eher zu der Überzeugung, dass hier mit viel Technik ein vernichtender Angriff vorgetäuscht wurde, der im Ergebnis viel geringere Schäden verursacht habe als man hätte bei dieser Vielzahl von Drohnen und Langstreckenraketen hätte erwarten können.

Doch hören Sie selbst:

Die Ära der Sanktionskriege

Ein Artikel von German Foreign Policy vom 17. Juli 2019

Berlin und Brüssel suchen nach Gegenmaßnahmen gegen extraterritoriale US-Sanktionen, 
wie sie die Regierung Trump zunehmend verhängt ‒ unter anderem gegen Kuba

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Quelle: martirena

Bei den extraterritorialen Sanktionen handelt es sich um einseitig beschlossene Boykottmaßnahmen, die die US-Regierung weltweit durchzusetzen versucht, um auch andere Staaten inklusive ihrer Verbündeten auf ihren außenpolitischen Kurs festzulegen. Prominentestes Beispiel sind die Iransanktionen, die unter anderem das Irangeschäft deutscher Unternehmen weitgehend unmöglich gemacht haben. Extraterritoriale Sanktionen hatte Washington bereits Mitte der 1990er Jahre erstmals in Kraft gesetzt, sich dann aber mit der Europäischen Union (EU) geeinigt, sie nicht gegen Firmen aus Europa einzusetzen. Dies hat die Obama-Administration geändert und milliardenschwere Strafen von Banken aus der EU eingetrieben. Die Trump-Administration dehnt die extraterritorialen Sanktionen nun auf Russland und Kuba aus. Regierungsberater aus Berlin schlagen nach dem Scheitern des Finanzvehikels INSTEX juristische Schritte vor US-Gerichten vor. Diskutiert werden darüber hinaus „asymmetrische Gegenmaßnahmen“.

Extraterritoriale Sanktionen unter Clinton…

Mit extraterritorialen Sanktionen hatte Washington bereits in den 1990er Jahren versucht, seine westlichen Verbündeten unilateral auf seine außenpolitische Linie festzulegen. Damals verhängte die Clinton-Administration Sanktionen gegen Kuba, Irak, Iran sowie Libyen, die es US-Bürgern und -Unternehmen selbst dann untersagten, Geschäfte mit diesen Ländern zu machen, wenn sie über in US-Besitz befindliche Ableger außerhalb der Vereinigten Staaten abgewickelt wurden. Darüber hinaus sollten auch im Ausland hergestellte Waren nicht mehr in die genannten Länder ausgeführt werden dürfen, sofern sie einzelne US-Bauteile enthielten. Als schärfste Ausformung galt damals der „Helms-Burton-Act“, der am 12. März 1996 mit der Unterzeichnung von US-Präsident William Clinton in Kraft trat und das Embargo gegen Kuba weiter zuspitzte. Die US-Maßnahmen führten damals zu einem heftigen Streit nicht zuletzt mit der EU, die noch 1996 ihr Blocking Statute verabschiedete; es verbietet es Unternehmen, die in der EU ansässig sind, bei Strafe, den Sanktionen von Drittstaaten Folge zu leisten. Zu einer echten Kraftprobe zwischen der Union und den USA kam es damals allerdings noch nicht: Schon 1998 erklärte sich Washington zum Einlenken bereit und sagte zu, keine Schritte gegen Firmen aus der EU einzuleiten.

…, unter Obama und unter Trump

In größerem Maßstab wirklich durchgesetzt hat Washington extraterritoriale Sanktionen erst unter der Präsidentschaft von Barack Obama. Im Jahr 2010 leiteten mehrere US-Stellen, darunter das Justizministerium, Untersuchungen gegen ausländische Banken ein, denen sie Verstöße gegen die unilateral verhängten Iran-Sanktionen der Vereinigten Staaten vorwarfen. Ein Prozess gegen die Commerzbank endete im Jahr 2015 damit, dass das deutsche Kreditinstitut 1,45 Milliarden US-Dollar in einem Vergleich zahlen musste: Es hatte Geschäfte mit der iranischen Staatsreederei IRISL Group getätigt.1 Die französische BNP Paribas verlor in einem ebensolchen Verfahren sogar 8,9 Milliarden US-Dollar. Die damaligen Erfahrungen haben dazu geführt, dass sich deutsche Unternehmen nach der erneuten Verhängung der US-Sanktionen durch die Trump-Administration umgehend aus Iran zurückzogen; diese Maßnahmen haben genauso wie diejenigen unter Obama extraterritoriale Wirkung.2 Die Trump-Administration ist mittlerweile dazu übergegangen, extraterritoriale Sanktionen, die ebenfalls deutsche Firmen treffen, auch gegen Russland zu verhängen. Deutsche Wirtschaftskreise sprechen von Milliardenverlusten 3).

Helms-Burton Act, Abschnitt III

Washingtons jüngster Schritt liegt zwei Monate zurück. Am 2. Mai trat Abschnitt III des „Helms-Burton Act“ in Kraft, den seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1996 alle US-Präsidenten wegen der internationalen Proteste regelmäßig ausgesetzt hatten. US-Präsident Donald Trump hatte zu Jahresbeginn angekündigt, mit dieser Praxis zu brechen. Abschnitt III sieht vor, dass US-Bürger das Recht haben, US-amerikanische, aber auch ausländische Unternehmen zu verklagen, wenn sie Liegenschaften nutzen, die vor der kubanischen Revolution US-Amerikanern gehört hatten und nach der Revolution verstaatlicht wurden. Erste Klagen gegen Firmen aus der EU sind inzwischen eingereicht worden. So haben die Erben eines einstigen Grundbesitzers, dessen kubanische Liegenschaften enteignet worden waren, kürzlich den spanischen Hotelkonzern Meliá verklagt, der auf den enteigneten Grundstücken – in voller Übereinstimmung mit kubanischem Recht – Hotels betreibt. Weil die Klage in Spanien eingereicht wurde, basiert sie juristisch nicht auf dem Helms-Burton Act; doch ziehen die Anwälte ihn zur argumentativen Begründung ihres Anliegens explizit heran.4 Darüber hinaus haben zwei Nachkommen einer Familie, der vor der Revolution ein Hotel auf Kuba gehörte, gegen die Hotelsuchmaschine Trivago geklagt. Trivago – mit Sitz in Düsseldorf – hatte Zimmer in dem Hotel vermittelt, das ebenfalls enteignet worden war und heute rechtmäßig von Meliá betrieben wird. Die Klage gegen Trivago ist in Florida eingereicht worden; sie basiert auf dem „Helms-Burton Act“.56