Endlich: Klage gegen Christian Drosten

Zusammenfassung eines Artikels vom 23.09.2020 von der Internet-Seite „freiewelt.net“.

Über eine US-Sammelklage wollen Anwälte Schadensersatzforderungen von deutschen Bürgern gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland geltend machen. Viele Bürger, Arbeitnehmer, Kleinunternehmer und mittelständische Betriebe sehen sich durch die Corona-Maßnahmen in ihrer Existenz gefährdet. Hierzu wurde extra eine Webseite www.corona-schadensersatzklage.de geschaffen, auf der weitere Infos zur Sammelklage zusammengefasst sind.

Die Sammelklage richtet sich gegen die Hersteller und Verkäufer des defekten Produkts der PCR-Tests. Denn der deutsche »Drosten-Test« wurde aufgrund einer Empfehlung der WHO als einer der ersten weltweit, und zwar auch in die USA verkauft und dort benutzt. Diese Test würden auch Menschen als infiziert zur Isolation gebracht haben, obwohl die Viruslast so gering war, dass sie nicht ansteckend ist.

Bereits im Juni hatte der Molekularbiologe Dr. Stefan Lanka den Virologen Prof. Dr. Christian Drosten angezeigt:

»Mit seinem Test (Drosten-PCR-Test) können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-Strang, der nur als Ganzes seine behauptete Infektionsfähigkeit entwickeln kann. Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte und immer noch handelt«, begründet Lanka seine Klage.

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