Der Berliner Senat setzt auf Gewalt

Gestern hat Andreas Geisel, Innensenator von Berlin verkündet, die für den 29.08. in Berlin angemeldete Demonstration verbieten zu wollen.

Er führte hierfür die „zu erwartenden“ Verstöße gegen die Hygiene-Schutzverordung des Landes Berlin und die für ihn unliebsame politische Einstellung der Teilnehmer als Gründe an.

Weder ist der Innenminister eines Bundeslandes befugt, Demonstrationen zu erlauben oder zu verbieten, schon gar nicht nach persönlichem Belieben, noch sind seine Begründungen juristisch tragfähig, wie im nachfolgenden Artikel von Peter Schreyer ausgeführt wird.

Angesichts der zu erwartenden 2-3 Millionen Teilnehmer ist eine solche Verlautbarung unverantwortlich, denn eine Konfrontation mit der Polizei kann bei einer so großen Zahl von Menschen in bürgerkriegsähnliche Zustände münden und Menschenleben gefährden.

Selbst die bislang überwiegend regierungshörige „BILD-Zeitung“ bezeichnete den Schritt des Innensenators als „inakzeptabel“.

Zwar sind die zu erwartenden Teilnehmer friedlich und wollen gewaltfrei demonstrieren, was sie in zahllosen Demonstrationen der vergangenen Monate ohne einen einzigen gewaltsamen Zwischenfall unter Beweis gestellt haben. Aber wie schon so oft in der Geschichte, schreckt auch der deutsche Staat nicht davor zurück Provokateure zu bezahlen, die versuchen sollen, gewaltsame Auseinandersetzungen zu provozieren.

Mehrere Anwälte lassen derzeit vom Verwaltungsgericht die juristische Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen „Verbots“ klären.

Hierzu gibt es einen Artikel von Bernhard Loyen auf KenFM:

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